Inhaltsverzeichnis
- Definition und Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
- Gesetzliche Grundlagen: Baustellenverordnung und Pflichten des Bauherrn
- Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle Pflicht?
- SiGeKo Qualifikation nach RAB 30: Anforderungen und Nachweise
- Erstellung des SiGe-Plans: Schritt für Schritt
- SiGeKo Checkliste Baustelle: Praktische Orientierung für die Auswahl
- Schnittstellenmanagement: SiGeKo und Bauleiter in der Praxis
- Digitale Tools und Dokumentation für die SiGeKo-Arbeit
- Häufig gestellte Fragen
Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026
Definition und Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine Fachperson, die auf Baustellen für die Koordination aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen verantwortlich ist. Diese Rolle existiert in zwei Phasen: während der Planung und während der Ausführung eines Bauvorhabens. Der SiGeKo koordiniert die Arbeitsabläufe so, dass Gefährdungen minimiert werden und alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer die geltenden Sicherheitsstandards einhalten.
Die Aufgaben umfassen die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), regelmäßige Baustellenbegehungen, Dokumentation von Sicherheitsmängeln und die Funktion als zentrale Schnittstelle zwischen Bauherr, Planern, ausführenden Unternehmen und Behörden.
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass ein SiGeKo nur während der Bauphase tätig wird. In Wirklichkeit beginnt die Arbeit bereits in der Planungsphase, wenn potenzielle Gefährdungen antizipiert werden müssen, bevor Arbeiten stattfinden.
Bei ATS Consulting + Training GmbH unterstützen wir Bauherren dabei, diese Koordination von Anfang an rechtskonform umzusetzen. Unsere Expertise liegt darin, komplexe Anforderungen in praktische Handlungen zu übersetzen, sodass Ihre Baustelle tatsächlich sicherer wird.
Gesetzliche Grundlagen: Baustellenverordnung und Pflichten des Bauherrn
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist die zentrale rechtliche Grundlage für alle Sicherheitsanforderungen auf Baustellen. Paragraph 3 der BaustellV definiert klar, wer einen SiGeKo bestellen muss und welche Qualifikationen erforderlich sind.
Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit auf seiner Baustelle – diese ist nicht delegierbar. Auch wenn ein SiGeKo beauftragt ist, bleibt der Bauherr der primär Verantwortliche. Die BaustellV verlangt vom Bauherrn, dass er die erforderlichen Maßnahmen trifft, um Gefährdungen zu vermeiden, einschließlich der Bestellung eines qualifizierten Koordinators.
Laut Baustellenverordnung des Bundes müssen Bauherren sicherstellen, dass alle Koordinationsaufgaben fachkundig erfüllt werden. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) konkretisieren die Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Ein Missverständnis: Viele Bauherren denken, dass die Bestellung eines SiGeKo ihre Haftung reduziert. Das ist falsch. Die Bestellung ist eine Pflicht, deren Erfüllung erwartet wird. Haftungsbefreiung gibt es nicht. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Unfällen.
Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle Pflicht?
Ein SiGeKo ist nicht auf jeder Baustelle erforderlich. Die Baustellenverordnung definiert klar, wann die Bestellung Pflicht ist.
Kriterien für die Bestellung eines Koordinators
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss bestellt werden, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind und die Arbeiten eine bestimmte Komplexität übersteigen. Konkret gilt: Sind mehr als zwei Arbeitgeber auf der Baustelle aktiv oder dauert das Bauvorhaben länger als 30 Arbeitstage mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern, ist ein SiGeKo Pflicht (baua.de).
Auch bei besonderen Gefährdungen – etwa bei Arbeiten in der Höhe, mit Sprengstoff oder in unmittelbarer Nähe zu Verkehrswegen – kann die Bestellung erforderlich sein, unabhängig von der Anzahl der Arbeitgeber.
Ein Bauherr kann einen SiGeKo auch freiwillig beauftragen, wenn die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt sind. Dies ist oft eine kluge Entscheidung, denn ein erfahrener Koordinator reduziert Risiken deutlich.
ATS Consulting + Training GmbH hilft Bauherren, diese Kriterien korrekt zu bewerten. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um Ihr Bauvorhaben zu analysieren und zu klären, ob ein SiGeKo erforderlich ist.
SiGeKo Qualifikation nach RAB 30: Anforderungen und Nachweise
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) definieren die erforderliche Fachkunde für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Diese Anforderungen sind streng und nicht verhandelbar.
Die Fachkunde muss durch ein Diplom oder Zertifikat nachgewiesen werden. Typischerweise haben qualifizierte Koordinatoren einen Abschluss als Dipl.-Ing. oder Handwerksmeister mit Schwerpunkt auf Arbeitssicherheit oder Bauingenieurwesen, oder sie verfügen über eine spezifische Fortbildung zur Baustellenkoordination.
Die Fachkunde umfasst tiefgehendes Wissen über die BaustellV, Kenntnisse der RAB 30, Verständnis für Gefährdungsbeurteilung, praktische Erfahrung auf Baustellen und die Fähigkeit, Koordinationsprozesse zu strukturieren. Ein häufiger Fehler ist die Anstellung eines Koordinators mit formaler Qualifikation, aber ohne praktische Erfahrung mit der spezifischen Art von Bauvorhaben. Ein SiGeKo für Hochbauvorhaben ist nicht automatisch qualifiziert für Tiefbauarbeiten.
Erstellung des SiGe-Plans: Schritt für Schritt
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist das zentrale Dokument, das ein SiGeKo erstellen muss. Der SiGe-Plan ist nicht optional – er ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Behörden überprüft.
Inhalte und Dokumentationspflichten
Der SiGe-Plan muss alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dokumentieren: Gefährdungsbeurteilung, Beschreibung der Arbeitsabläufe, Identifikation von Schnittstellen zwischen verschiedenen Arbeitgebern und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen.
Der Plan muss konkret sein. Allgemeine Aussagen sind unzureichend. Der SiGe-Plan muss spezifische Maßnahmen für die konkrete Baustelle beschreiben: Welche persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich? Wie werden Verkehrswege gesichert? Welche Schulungen müssen durchgeführt werden?
Ein strukturierter Aufbau ist essentiell. Der Plan sollte folgende Punkte enthalten:
- Beschreibung des Bauvorhabens und der Baustelleneinrichtung
- Analyse der Gefährdungen und Risiken
- Beschreibung der Koordinationsmaßnahmen
- Regelungen für Schnittstellen zwischen Arbeitgebern
- Dokumentation von Sicherheitsbesprechungen
- Maßnahmen für besondere Situationen (Notfälle, Witterungsschutz, etc.)
Die Dokumentationspflicht ist ein oft unterschätzter Aspekt. Der SiGeKo muss alle durchgeführten Maßnahmen, Begehungen und Gespräche dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur für Behörden relevant – sie ist auch wichtig für die Haftungsbeweissicherung. Im Fall eines Unfalls können Dokumentationen entscheidend sein.

SiGeKo Checkliste Baustelle: Praktische Orientierung für die Auswahl
Die Auswahl eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist eine kritische Entscheidung. Eine systematische Bewertung hilft, die richtige Person zu finden und teure Fehler zu vermeiden.
Qualifikation überprüfen und bewerten
Verlangen Sie Nachweise über die Fachkunde: Diplome, Zertifikate und Fortbildungen. Fragen Sie nach der praktischen Erfahrung mit ähnlichen Bauvorhaben. Ein SiGeKo, der nur Hochbauprojekte koordiniert hat, ist nicht automatisch qualifiziert für Tiefbauarbeiten. Erkundigen Sie sich nach:
- Anzahl der koordinierten Baustellen in den letzten drei Jahren
- Größe und Komplexität dieser Projekte
- Spezialwissen (Arbeiten in der Höhe, Sprengstoff, Verkehrssicherung, etc.)
- Fortbildungen in den letzten zwei Jahren
Ein häufiger Fehler: Bauherren akzeptieren alte Zertifikate. Ein Zertifikat von 2015 ist nicht mehr aktuell. Ein guter SiGeKo bildet sich kontinuierlich fort.
Referenzen einholen und gezielt nachfragen
Ein guter SiGeKo hat Referenzen. Kontaktieren Sie frühere Auftraggeber und stellen Sie spezifische Fragen: Hat der Koordinator Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt? Wie war die Kommunikation mit Bauleiter und ausführenden Unternehmen? War der Koordinator regelmäßig auf der Baustelle präsent? Hat er den SiGe-Plan kontinuierlich aktualisiert? Wenn ein potenzieller SiGeKo keine Referenzen nennen kann, ist das ein Warnsignal.
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit klären
Ein SiGeKo muss regelmäßig auf der Baustelle präsent sein. Klären Sie konkret: Wie oft finden Baustellenbegehungen statt? Wie ist der Koordinator erreichbar? Wer vertritt ihn bei Urlaub oder Krankheit? Ein SiGeKo, der nicht erreichbar ist, kann nicht reagieren, wenn Probleme entstehen.
Unabhängigkeit sicherstellen
Der SiGeKo darf nicht von einem der ausführenden Unternehmen beschäftigt sein. Unabhängigkeit ist essentiell für objektive Koordination. Klären Sie: Wer beschäftigt den Koordinator? Gibt es finanzielle Verflechtungen mit ausführenden Unternehmen? Eine unabhängige Stelle kostet möglicherweise mehr, schützt aber den Bauherrn vor Haftungsrisiken.
Versicherung und Haftung überprüfen
Fragen Sie nach Berufshaftpflichtversicherung. Verlangen Sie Nachweis einer Versicherung mit ausreichender Deckungssumme und Bestätigung, dass SiGeKo-Tätigkeiten abgedeckt sind. Ein Koordinator ohne Versicherung ist ein Zeichen mangelnder Professionalität.
Kommunikationsfähigkeit bewerten
Der SiGeKo ist eine Schnittstelle zwischen vielen Parteien. Er muss klar kommunizieren können, auch unter Druck. Führen Sie ein persönliches Gespräch und beurteilen Sie: Kann der Kandidat komplexe Sicherheitsthemen verständlich erklären? Wirkt er sicher und kompetent? Stellt er Fragen, um Ihr Projekt zu verstehen? Wie geht er mit Kritik um?
Bewertungsmatrix für die Entscheidung
Erstellen Sie eine einfache Bewertungsmatrix, um mehrere Kandidaten objektiv zu vergleichen:
| Kriterium | Gewichtung | Kandidat A | Kandidat B | Kandidat C |
|---|---|---|---|---|
| Relevante Erfahrung | 25 % | |||
| Referenzen und Ruf | 20 % | |||
| Verfügbarkeit und Erreichbarkeit | 15 % | |||
| Unabhängigkeit | 15 % | |||
| Versicherung und Haftung | 10 % | |||
| Kommunikationsfähigkeit | 10 % | |||
| Gesamtbewertung | 100 % |
Häufige Fehler bei der Auswahl
Viele Bauherrn wählen einen SiGeKo hauptsächlich nach Preis. Das ist ein Fehler. Ein günstiger Koordinator, der nicht qualifiziert ist oder nicht verfügbar ist, kostet am Ende mehr durch Unfälle, Bußgelder und Baustopps. Ein weiterer Fehler: Bauherrn wählen einen Koordinator, der auch andere Funktionen erfüllt (z. B. Bauleiter). Dies führt zu Interessenskonflikten und mangelnder Fokussierung auf Sicherheit.
Schnittstellenmanagement: SiGeKo und Bauleiter in der Praxis
Die Beziehung zwischen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und dem Bauleiter ist oft eine Quelle von Konflikten. Beide haben unterschiedliche Prioritäten: Der Bauleiter konzentriert sich auf Termine und Kosten, der SiGeKo auf Sicherheit.

In Wirklichkeit sind diese Rollen komplementär. Der SiGeKo schafft die Grundlagen dafür, dass die Baustelle effizient läuft – ohne Unfälle, ohne Ausfallzeiten, ohne behördliche Eingriffe. Ein guter Bauleiter versteht dies und arbeitet aktiv mit dem Koordinator zusammen.
Schnittstellenprobleme entstehen oft aus mangelnder Klarheit. Wer trifft welche Entscheidungen? Wer informiert wen? Was passiert, wenn der SiGeKo ein Sicherheitsrisiko identifiziert? Klare Prozesse vermeiden Missverständnisse.
Ein bewährter Ansatz ist die regelmäßige Baustellenbesprechung. Bauleiter, SiGeKo und Vertreter der Arbeitgeber treffen sich wöchentlich. Der SiGeKo berichtet über Sicherheitsmängel, der Bauleiter über den Baufortschritt. Gemeinsam werden Lösungen entwickelt, die beide Ziele berücksichtigen. Ein guter Koordinator identifiziert Risiken und schlägt praktische Maßnahmen vor, die den Bauablauf nicht unnötig behindern.
Digitale Tools und Dokumentation für die SiGeKo-Arbeit
Die digitale Transformation hat auch die Baustellenkoordination erreicht. Moderne SiGeKo-Tools machen die Dokumentation effizienter und transparenter.
Digitale Tools ermöglichen es dem SiGeKo, Begehungsergebnisse sofort zu dokumentieren. Fotos können direkt angehängt werden. Alle Beteiligten haben Zugriff auf aktuelle Informationen. Das reduziert Missverständnisse und beschleunigt Korrekturmaßnahmen. Digitale Dokumentation ist leichter zu archivieren und später zu durchsuchen. Im Fall einer behördlichen Überprüfung können Unterlagen schnell bereitgestellt werden.
Allerdings müssen digitale Systeme datensicher sein. Baustellen-Informationen sind sensibel und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Ein häufiger Fehler ist die Anschaffung von Tools, ohne die Prozesse vorher zu klären. Prozessklärung muss vor der Technologie-Auswahl stattfinden.
Bei der Auswahl eines digitalen Systems sollten Sie folgende Fragen stellen: Ist das System benutzerfreundlich? Bietet es Offline-Funktionalität? Können Berichte automatisch generiert werden? Ist der Datenschutz gewährleistet?
| Anforderung | Bedeutung | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
| Echtzeit-Dokumentation | Aktuelle Informationen für alle | Mobile Erfassung durch SiGeKo |
| Datensicherheit | Schutz sensibler Informationen | Verschlüsselte Übertragung, Zugriffskontrolle |
| Benutzerfreundlichkeit | Akzeptanz durch Nutzer | Intuitive Bedienung, minimale Schulung |
| Automatische Berichte | Zeitersparnis und Konsistenz | Vordefinierte Report-Templates |
| Offline-Funktion | Funktionalität auch ohne Internet | Synchronisierung bei Wiederverbindung |
Die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist komplex und verantwortungsvoll. Bauherren, die diese Rolle ernst nehmen und einen qualifizierten SiGeKo beauftragen, investieren in die Sicherheit ihrer Baustelle und in ihre eigene Rechtssicherheit. Ein guter Koordinator verhindert nicht nur Unfälle – er schafft auch die Grundlagen für effiziente Arbeitsabläufe.
ATS Consulting + Training GmbH unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen rechtskonform und praktisch umzusetzen. Von der Auswahl eines geeigneten Koordinators über die Erstellung des SiGe-Plans bis zur digitalen Dokumentation – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der Baustellenverordnung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Team und lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Baustelle sicherer und effizienter gestalten können.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf jeder Baustelle Pflicht?
Nein, ein SiGeKo ist nicht auf jeder Baustelle erforderlich. Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist die Bestellung eines Koordinators Pflicht, wenn mehrere Arbeitgeber oder Unternehmer auf der Baustelle tätig sind und die Arbeiten mit erhöhten Gefährdungen verbunden sind. Der Bauherr muss diese Entscheidung dokumentieren und begründen.
Welche Qualifikationen muss ein SiGeKo nach RAB 30 nachweisen?
Nach RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) muss ein SiGeKo eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Bauberuf oder ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bau haben. Zusätzlich benötigt er mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen. Alternativ kann eine spezialisierte Schulung zum SiGeKo diese Anforderungen erfüllen. Die Qualifikationsnachweise müssen dokumentiert und verfügbar sein.
Was muss in einem SiGe-Plan enthalten sein?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein Dokument, das die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die gesamte Baumaßnahme festlegt. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Unfallverhütung, Regelungen für die Baustelleneinrichtung, Koordinationsvorgaben und Notfallmaßnahmen enthalten. Der Plan wird in der Planungsphase erstellt und in der Ausführungsphase fortlaufend aktualisiert. Er dient als Grundlage für sichere Arbeitsabläufe und muss allen Beteiligten zugänglich sein.
Was ist der Unterschied zwischen den Aufgaben des SiGeKo in der Planung und in der Ausführung?
In der Planungsphase erstellt der SiGeKo den SiGe-Plan, führt Gefährdungsbeurteilungen durch und koordiniert Sicherheitsmaßnahmen präventiv. In der Ausführungsphase überwacht er die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Baustelle, führt regelmäßige Begehungen durch, dokumentiert Sicherheitsmängel und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Arbeitgebern und Unternehmern. Die Ausführungsphase erfordert intensive Präsenz und laufende Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein erforderlicher SiGeKo nicht bestellt wird?
Die Nichtbestellung eines erforderlichen SiGeKo ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Baustellenverordnung und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus haftet der Bauherr bei Unfällen oder Sicherheitsverletzungen persönlich. Arbeitsschutzaufsichtsbehörden können Baustellen stilllegen. Die Dokumentation der Bestellung ist daher essentiell für die Rechtssicherheit des Bauherren.
Wie unterscheidet sich die Verantwortung des Bauherren von der des SiGeKo?
Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Baustellenverordnung und muss einen SiGeKo bestellen, wenn erforderlich. Der SiGeKo ist der beauftragte Fachmann, der die Koordination durchführt und den SiGe-Plan erstellt. Der Bauherr bleibt jedoch haftbar, selbst wenn ein SiGeKo tätig ist. Der SiGeKo ist dem Bauherren untergeordnet und führt dessen Anweisungen aus, trägt aber auch Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung seiner Aufgaben.
Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk und wer erstellt sie?
Die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk ist ein Dokument, das Informationen zu Sicherheits- und Gesundheitsrisiken enthält, die bei zukünftigen Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Abbrucharbeiten relevant sind. Der SiGeKo erstellt diese Unterlage während der Bauausführung und dokumentiert darin beispielsweise Lage von Rohren, Leitungen, Asbest oder andere Gefährdungen. Das Dokument wird dem Bauherren übergeben und muss bei späteren Arbeiten berücksichtigt werden.
Wie oft sollte der SiGeKo Baustellenbegehungen durchführen?
Es gibt keine starr vorgegebene Häufigkeit, aber der SiGeKo muss regelmäßig präsent sein und die Baustelle begehen, um Sicherheitsmängel zu erkennen und zu beheben. Die Häufigkeit hängt von der Größe, Komplexität und Dauer der Baustelle ab. Der SiGeKo muss dokumentieren, wann er die Baustelle besucht hat und welche Mängel er festgestellt hat.








