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SiGeKo Aufgaben bei Abbrucharbeiten Schritt für Schritt

Autor, Sicherheitsexperte

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026

SiGeKo Aufgaben bei Abbrucharbeiten: Überblick und rechtliche Grundlagen

Die SiGeKo Aufgaben bei Abbrucharbeiten beginnen lange vor dem ersten Baggerschaufelhub. Ein SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, den der Bauherr nach der Baustellenverordnung bestellen muss. Bei Abbrucharbeiten entscheidet diese Bestellung oft darüber, ob ein Vorhaben reibungslos läuft oder stillsteht.

Abbrucharbeiten sind kein Hochbau mit umgekehrtem Vorzeichen. Sie sind unberechenbarer.

Wir bei ATS Consulting + Training GmbH begleiten Unternehmen deutschlandweit bei genau dieser Frage: Wer koordiniert was, wann, und mit welcher Dokumentation? Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Baustellenverordnung. Beide verlangen eine schriftliche Koordination, sobald mehrere Gewerke beteiligt sind.

Wichtige Erkenntnis
Der SiGeKo ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht des Bauherrn. Fehlt die Bestellung, haftet zuerst der Bauherr.

Wann ein SiGeKo bei Abbrucharbeiten bestellt werden muss

Ein SiGeKo muss bestellt werden, sobald auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind oder besondere Gefahren bestehen. Bei Abbrucharbeiten trifft beides fast immer zu.

Typische Auslöser:

  • Mehrere Gewerke arbeiten gleichzeitig oder nacheinander
  • Gefahrstoffe wie Asbest oder KMF sind zu erwarten
  • Statische Risiken durch Tragfähigkeitsverlust
  • Arbeiten mit erhöhter Absturz- oder Einsturzgefahr

Sobald diese Punkte zutreffen, greift die Koordinationspflicht nach Baustellenverordnung (BaustellV). Der Bauherr trägt die Verantwortung, auch wenn er die Aufgabe delegiert.

Unterschiede zur Koordination im Hochbau

Im Hochbau koordiniert der SiGeKo vor allem parallele Gewerke auf einer wachsenden Struktur. Beim Rückbau dreht sich die Logik um.

Die Struktur verschwindet. Tragfähigkeit nimmt ab, nicht zu. Der SiGeKo muss deshalb den Abbau der Standsicherheit genauso planen wie den Aufbau von Schutzmaßnahmen. Das verändert jede Gefährdungsbeurteilung.

Baustellenverordnung Abbrucharbeiten Pflichten: Was Bauherren und SiGeKo tragen

Die Baustellenverordnung Abbrucharbeiten Pflichten verteilen sich auf zwei Schultern: Bauherr und SiGeKo. Der Bauherr bleibt rechtlich verantwortlich. Der SiGeKo führt die Koordination praktisch durch.

Diese Trennung ist wichtig. Viele Auftraggeber glauben, mit der Bestellung eines SiGeKo sei die Haftung verschwunden. Das stimmt nicht.

Bauherrenpflichten und Haftung bei Abbruchvorhaben

Der Bauherr muss einen SiGeKo bestellen, ihn mit den nötigen Mitteln ausstatten und seine Hinweise umsetzen. Unterlässt er das, haftet er bei Unfällen mit.

Zu den Kernpflichten gehören:

  • SiGeKo schriftlich bestellen und benennen
  • Vorabunterlagen bereitstellen, etwa Bestandspläne
  • Schadstofferkundung veranlassen
  • SiGe-Plan prüfen und freigeben
  • Koordination finanzieren und ermöglichen

Der SiGeKo wiederum erstellt den SiGe-Plan, überwacht die Umsetzung und dokumentiert alles. Er berät, ersetzt aber nicht die Verantwortung des Bauherrn.

Gefährdungsbeurteilung Abbruch Baustelle: Schritt 1 der SiGeKo-Praxis

Die Gefährdungsbeurteilung Abbruch Baustelle ist der erste und wichtigste Arbeitsschritt. Ohne sie fehlt jede Grundlage für Schutzmaßnahmen.

SiGeKo in Warnweste und Schutzhelm prüft auf einer Abbruchbaustelle mit Schutt und Bauschutt die Gefährdungsbeurteilung auf einem Klemmbrett, im Hintergrund ein Bagger
SiGeKo in Warnweste und Schutzhelm prüft auf einer Abbruchbaustelle mit Schutt und Bauschutt die Gefährdungsbeurteilung auf einem Klemmbrett, im Hintergrund ein Bagger

Ein häufiger Fehler: Die Beurteilung wird erst nach Abbruchbeginn erstellt. Dann ist sie wertlos.

So gehen wir in der Praxis vor:

  1. Bestandsunterlagen und Schadstoffgutachten sichten
  2. Abbruchtechnik und Reihenfolge festlegen
  3. Gefahrenquellen je Bauabschnitt sammeln
  4. Schutzmaßnahmen konkret zuordnen
  5. Restrisiken dokumentieren und bewerten

Schadstoffbelastung: Asbest, KMF und Entsorgungskonzept

Asbest und KMF sind bei Altbauten die Regel, nicht die Ausnahme. Vor dem Rückbau braucht es eine Schadstofferkundung durch eine befähigte Person.

Ergebnis ist ein Entsorgungskonzept. Es legt fest, wie belastete Bauteile getrennt, verpackt und abtransportiert werden. Ohne dieses Konzept darf kein Abbruch starten.

SiGe-Plan Abbruch Vorlage: Aufbau, Inhalte und Dokumentationspflicht

Eine SiGe-Plan Abbruch Vorlage ist kein starres Formular, sondern ein lebendes Dokument. Der SiGe-Plan beschreibt, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Abbruchbaustelle organisiert werden. Er ist Pflicht, sobald die Baustellenverordnung greift, also bei mehreren Arbeitgebern oder besonderen Gefahren, was bei Abbrucharbeiten praktisch immer zutrifft.

Rechtlich verankert ist der SiGe-Plan in § 3 BaustellV in Verbindung mit Anhang I. Der Anhang I nennt die Mindestinhalte, die jeder Plan enthalten muss. Wer eine Vorlage nutzt, sollte diese Mindestinhalte nicht unterschreiten, sondern projektbezogen erweitern.

Mindestinhalte nach Anhang I der Baustellenverordnung

Der SiGe-Plan muss nach Anhang I BaustellV mindestens folgende Punkte abdecken:

  • Eine allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens, inklusive Abbruchumfang, Bauabschnitte und angrenzende Nutzung
  • Eine Beschreibung der Bauablaufplanung mit Terminen und Reihenfolge der Abbruchabschnitte
  • Eine Zusammenstellung der Gefährdungen, getrennt nach Bauabschnitt und Gewerk
  • Die konkreten Schutzmaßnahmen je Gefährdung, mit Zuständigkeit und Umsetzungszeitpunkt
  • Die Regelungen zur Koordination zwischen den beteiligten Arbeitgebern
  • Die Regelungen zur gegenseitigen Unterrichtung und zur Zusammenarbeit
  • Die Angaben zu Erste Hilfe, Rettungswesen und Fluchtwegen
  • Die Regelungen zur Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Für Abbrucharbeiten kommen typischerweise hinzu: Schadstoffmanagement, Standsicherheitskonzept, Hilfskonstruktionen, Entsorgungslogistik und das Freigabeverfahren je Bauabschnitt.

Aufbau einer praxistauglichen Vorlage

Ein bewährter Aufbau gliedert den SiGe-Plan in sieben Teile:

  1. Projektdaten, Bauherr, SiGeKo, beteiligte Unternehmen, Ansprechpartner, Notrufnummern
  2. Projektbeschreibung, Bestand, Abbruchziel, Bauabschnitte, angrenzende Bebauung
  3. Ablauf- und Terminplan, Reihenfolge der Abschnitte, Meilensteine, Freigabepunkte
  4. Gefährdungsbeurteilung, je Bauabschnitt, mit Restrisiko und Maßnahmen
  5. Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten, wer setzt was bis wann um
  6. Notfall- und Rettungskonzept, Sammelplatz, Rettungswege, Ersthelfer, Alarmierung
  7. Anhänge, Schadstoffgutachten, Standsicherheitsnachweise, Prüfprotokolle, Freigaben
Profi-Tipp
Der SiGe-Plan muss bei jeder Änderung des Bauablaufs angepasst werden. Ein einmal erstellter Plan, der nie aktualisiert wird, ist im Schadensfall wertlos. Führen Sie eine Versionsnummer und ein Änderungsdatum im Deckblatt, so ist im Streitfall nachvollziehbar, welche Fassung galt.

Dokumentationspflichten im Überblick

Der SiGe-Plan selbst ist nur ein Teil der Dokumentation. Hinzu kommen:

  • Unterrichtung der beteiligten Arbeitgeber vor Beginn der Arbeiten, schriftlich
  • Begehungsprotokolle mit Datum, Teilnehmern, Feststellungen und Maßnahmen
  • Freigabeprotokolle je Bauabschnitt, mit Unterschrift des SiGeKo
  • Nachweise der Unterweisung der Beschäftigten durch ihre Arbeitgeber
  • Prüfprotokolle für Hilfskonstruktionen, Gerüste und Abstützungen
  • Dokumentation von Vorfällen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen

Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Regelwerken und der vertraglichen Vereinbarung mit dem Bauherrn. Üblich ist eine Aufbewahrung bis mindestens zum Abschluss der Baumaßnahme, in der Praxis oft länger, um bei späteren Streitigkeiten nachweisfähig zu bleiben.

Häufige Fehler bei der Vorlagennutzung

Ein wiederkehrendes Muster: Vorlagen werden unverändert übernommen, ohne die projektspezifischen Gefährdungen einzutragen. Das führt dazu, dass der Plan formal existiert, aber keine Steuerungswirkung entfaltet. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Verknüpfung zwischen Plan und Tagesfreigabe, der Plan beschreibt Maßnahmen, die Freigabe prüft sie aber nicht ab.

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Ein dritter Fehler betrifft die Sprache: SiGe-Pläne werden oft in einer Fachsprache verfasst, die auf der Baustelle nicht ankommt. Kurze, klare Sätze und eine Maßnahmenzuordnung mit Namen statt Rollen erhöhen die Umsetzungswahrscheinlichkeit deutlich.

Standsicherheit, Tragfähigkeit und Hilfskonstruktionen prüfen

Standsicherheit und Tragfähigkeit sind beim Rückbau die kritischsten Größen. Anders als im Neubau nimmt die Tragfähigkeit mit jedem Abbauschritt ab. Der SiGeKo muss deshalb nicht nur den Abbau der Struktur planen, sondern auch den Aufbau der Sicherungen, und beides zeitlich aufeinander abstimmen.

Warum die Statik beim Abbruch anders funktioniert

Im Neubau wächst die Struktur und mit ihr die Lastabtragung. Beim Rückbau kehrt sich die Logik um: Lasten werden umgelagert, Aussteifungen entfallen, und Bauteile, die bisher nur sich selbst trugen, müssen plötzlich andere Lasten aufnehmen. Ein Sturz oder eine Decke, die im Bestand unkritisch war, kann nach dem Entfernen eines angrenzenden Bauteils zum Einsturzrisiko werden.

Der SiGeKo arbeitet hier eng mit dem Tragwerksplaner zusammen. Der Standsicherheitsnachweis für den Abbruchzustand ist die Grundlage jeder Freigabe. Fehlt er, darf kein Bauabschnitt begonnen werden.

Prüfschritte vor jedem Bauabschnitt

Ein bewährter Ablauf vor jeder Freigabe:

  1. Bestandsunterlagen sichten, Statik, Bestandspläne, frühere Umbauten, Schadenshistorie
  2. Abbruchzustand bewerten, welche Bauteile tragen nach dem Abschnitt noch, welche fallen weg
  3. Lastumlagerung prüfen, wo entstehen neue Lasten, wo fehlen Aussteifungen
  4. Hilfskonstruktionen festlegen, Art, Position, Dimensionierung, Aufbauzeitpunkt
  5. Nachweis einholen, schriftliche Bestätigung des Tragwerksplaners
  6. Aufbau abnehmen, Sichtprüfung, Protokoll, Freigabe
  7. Während des Abschnitts beobachten, Risse, Verformungen, Setzungen sofort melden

Diese Prüfung gehört schriftlich dokumentiert. Ein mündliches „passt schon“ reicht im Schadensfall nicht.

Hilfskonstruktionen im Überblick

Hilfskonstruktionen halten, was der Abbruch wegnimmt. Dazu zählen:

  • Abstützungen und Verstrebungen, für Wände, Decken und Stützen, die temporär Lasten aufnehmen
  • Gerüste und Fangnetze, als Arbeits- und Auffangschutz an Fassaden und Öffnungen
  • Temporäre Dachabstützungen, wenn Dächer vor dem Abtrag gesichert werden müssen
  • Sicherungen gegen unbeabsichtigten Einsturz, etwa Rückhaltesysteme an einsturzgefährdeten Bauteilen
  • Baugruben- und Böschungssicherungen, bei Unterkellerung und angrenzender Bebauung

Jede Hilfskonstruktion braucht drei Dinge: einen Nachweis, einen Aufbauzeitpunkt und eine Abnahme. Fehlt eines davon, ist die Konstruktion im Streitfall nicht belastbar.

Verantwortlichkeiten und Schnittstellen

Der SiGeKo prüft vor jedem Abschnitt, ob die verbleibende Struktur trägt. Diese Prüfung ersetzt aber nicht den Standsicherheitsnachweis des Tragwerksplaners. Die Rollen sind klar getrennt:

  • Tragwerksplaner, rechnet und bestätigt die Standsicherheit für den Abbruchzustand
  • Ausführendes Unternehmen, baut Hilfskonstruktionen nach Vorgabe auf
  • SiGeKo, koordiniert, prüft die Umsetzung und dokumentiert die Freigabe
  • Bauherr, trägt die Verantwortung für die Beauftragung aller Beteiligten
Achtung
Wird die Standsicherheit nur mündlich bestätigt und nicht dokumentiert, fehlt im Streitfall jeder Nachweis. Bei einem Einsturz trägt der SiGeKo die Beweislast für die von ihm veranlassten Prüfungen.

Beobachtung während des Abbruchs

Standsicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Während des Abbruchs können sich Verhältnisse ändern: Risse öffnen sich, Verformungen treten auf, Setzungen an angrenzender Bebauung werden sichtbar. Der SiGeKo muss diese Beobachtung organisieren, wer schaut wann worauf, und wie wird gemeldet.

Ein einfaches Mittel ist ein Beobachtungsprotokoll mit festen Prüfpunkten und Fotos. Es schafft Vergleichbarkeit über die Bauzeit und macht Veränderungen früh sichtbar.

Koordination der Gewerke: Kommunikationsmatrix für SiGeKo und Abbruchunternehmer

Eine Kommunikationsmatrix zwischen SiGeKo und Abbruchunternehmer verhindert, dass Informationen verloren gehen. Genau hier scheitern viele Projekte.

Die Matrix legt fest, wer wann welche Information erhält:

Information Von An Frequenz
Tagesfreigabe SiGeKo Abbruchunternehmer Täglich
Gefährdungsmeldung Alle Gewerke SiGeKo Sofort
Planänderung Bauherr SiGeKo Bei Bedarf
Schadstofffund Abbruchunternehmer SiGeKo Sofort

Ohne klare Wege entstehen Lücken. Und Lücken kosten im Zweifel Gesundheit.

Baustellenbegehung, Freigabeverfahren und digitale Dokumentation

Baustellenbegehung und Freigabeverfahren sind das Tagesgeschäft des SiGeKo. Vor jedem Bauabschnitt steht eine Begehung. Danach folgt die schriftliche Freigabe.

Digitale Dokumentationstools erleichtern das erheblich. Fotos, Checklisten und Freigaben lassen sich direkt auf dem Tablet erfassen.

Das spart Zeit und schafft Beweise.

Checkliste für die tägliche SiGeKo-Praxis

Diese Checkliste begleitet den Arbeitstag:

  • Baustelle begangen und Zustand geprüft
  • Freigaben für den Tag erteilt
  • Schutzmaßnahmen auf Vollständigkeit kontrolliert
  • Standsicherheit der Hilfskonstruktionen geprüft
  • Gefährdungsmeldungen aufgenommen
  • SiGe-Plan auf Aktualität geprüft
  • Begehung dokumentiert und abgelegt
Achtung
Wird die Baustellenfreigabe mündlich erteilt und nicht dokumentiert, fehlt im Streitfall jeder Nachweis. Bei einem Unfall trägt der SiGeKo die Beweislast.

Fazit: SiGeKo Aufgaben bei Abbrucharbeiten rechtssicher umsetzen

Die SiGeKo Aufgaben bei Abbrucharbeiten sind umfangreich, aber klar strukturiert. Wer Gefährdungsbeurteilung, SiGe-Plan und Freigabeverfahren sauber aufsetzt, reduziert Risiken und Haftung deutlich.

Genau hier setzen wir an. ATS Consulting + Training GmbH unterstützt Sie mit persönlicher Betreuung und festen Ansprechpartnern, deutschlandweit und aus einer Hand. Wir sorgen für rechtssichere, praxisnahe Umsetzung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und bringen Sie Ihre Abbruchprojekte auf eine sichere Grundlage.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist die Bestellung eines SiGeKo bei Abbrucharbeiten gesetzlich vorgeschrieben?

Die Baustellenverordnung greift, sobald auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind oder besondere Gefahren bestehen. Bei Abbrucharbeiten treffen diese Kriterien fast immer zu, weil Abbruchunternehmen, Entsorger und oft auch Gerüstbauer parallel arbeiten. Der Bauherr muss dann vor Baubeginn einen SiGeKo bestellen. Bei kleineren Vorhaben mit nur einem Auftragnehmer kann die Pflicht entfallen, sofern keine besonderen Gefährdungen vorliegen.

Wie unterscheidet sich die SiGeKo-Tätigkeit bei Abbruch von der im Hochbau?

Beim Abbruch stehen der Rückbau bestehender Substanz, die Standsicherheit tragender Bauteile und der Umgang mit Schadstoffen wie Asbest oder KMF im Vordergrund. Der SiGeKo muss deshalb frühzeitig Abbruchtechnik, Hilfskonstruktionen und das Entsorgungskonzept abstimmen. Im Hochbau liegt der Schwerpunkt dagegen auf dem Aufbau und der Koordination paralleler Gewerke. Die Grundpflichten nach Baustellenverordnung bleiben gleich, die Gefährdungsbeurteilung und der SiGe-Plan fallen beim Abbruch jedoch deutlich detaillierter aus.

Welche Rolle spielt die DGUV Regel 101-603 für den SiGeKo?

Die DGUV Regel 101-603 beschreibt die Fachkunde und das Aufgabenspektrum von Koordinatoren nach Baustellenverordnung. Sie legt fest, welche Kenntnisse ein SiGeKo mitbringen muss und welche Leistungen zu seinen Kernaufgaben gehören, etwa das Erstellen des SiGe-Plans, die Unterweisung der Beteiligten und die Baustellenbegehung. Bei Abbrucharbeiten ergänzt sie die Vorgaben der Baustellenverordnung und hilft dem SiGeKo, seine Schutzmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Welche Unterlagen gehören in eine SiGe-Plan Abbruch Vorlage?

Eine brauchbare Vorlage enthält Angaben zum Bauherrn und zum SiGeKo, eine Beschreibung des Abbruchvorhabens, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, das Rückbaukonzept, das Entsorgungskonzept für Schadstoffe wie Asbest und KMF, den Zeitplan mit kritischen Schnittstellen sowie die festgelegten Schutzmaßnahmen. Ergänzt wird sie durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), die Kommunikationsmatrix und das Freigabeverfahren. Die Vorlage muss auf das konkrete Objekt angepasst werden, pauschale Muster reichen nicht aus.


Die rechtlichen Anforderungen bei Abbrucharbeiten lassen wenig Spielraum für Fehler. Wer Gefährdungsbeurteilung, SiGe-Plan und Dokumentation auslagert, spart Zeit und vermeidet Bußgelder. ATS Consulting + Training GmbH bietet Ihnen rechtssichere, praxisnahe Unterstützung mit festen Ansprechpartnern und deutschlandweiter Betreuung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und setzen Sie Ihre SiGeKo-Pflichten strukturiert um.

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