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Onlineseminar zur befähigten Person zur Prüfung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198 am 14.06.2027

199,00  exkl. MwSt.

Schulung für Anwender nach DGUV Regel 112-198

Alle Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die Gefahren am Arbeitsplatz sowie über Maßnahmen zur Unfallverhütung zu unterweisen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und zielt darauf ab, Unfälle und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und ist ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Kategorie:

Befähigte Person für PSAgA werden – praxisnahes Onlineseminar für Unternehmen, Bau, Industrie, Handwerk und Instandhaltung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe vor schweren Unfällen. Damit die Schutzausrüstung jederzeit sicher verwendet werden kann, muss sie regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Beschädigungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen und stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.

Das Onlineseminar Befähigte Person für PSAgA vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse zur fachgerechten Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198 sowie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203. Teilnehmende lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen, Prüfkriterien anzuwenden und geeignete Maßnahmen für einen sicheren Einsatz der PSAgA abzuleiten.

Unser Live-Onlineseminar bereitet Sie gezielt auf die Aufgaben als befähigte Person vor und unterstützt Unternehmen dabei, Prüfpflichten zuverlässig umzusetzen, persönliche Schutzausrüstung sicher einzusetzen und Unfallrisiken bei Arbeiten mit Absturzgefahr nachhaltig zu reduzieren.

✔ Sachkunde zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

✔ Praxisnahes Live-Onlineseminar für befähigte Personen

✔ Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Online-Prüfung

Für wen ist das Onlineseminar Befähigte Person für PSAgA geeignet?

Das Onlineseminar richtet sich an:

Mitarbeitende, die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz prüfen sollen

• Beschäftigte aus Bau, Industrie, Handwerk, Montage und Instandhaltung

• Fachkräfte für Arbeitssicherheit

• Sicherheitsbeauftragte

• Verantwortliche Führungskräfte

• Unternehmen, die eine befähigte Person zur Prüfung von PSAgA qualifizieren möchten

Ziel der Qualifikation

Ziel des Onlineseminars Befähigte Person für PSAgA ist es, Teilnehmende zur fachgerechten Prüfung und Beurteilung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz zu befähigen. Sie lernen, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen, den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung zu bewerten und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Inhalte des Onlineseminars Befähigte Person für PSAgA

• Rechtliche Grundlagen und geltende Vorschriften

• Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203 und DGUV Regel 112-198

• Anforderungen an befähigte Personen

• Aufgaben und Verantwortung bei der Prüfung von PSAgA

• Aufbau und Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

• Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte

• Anschlageinrichtungen und bewegliche Führungssysteme

• Typische Schäden, Mängel und Verschleißerscheinungen

• Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA

• Beurteilung von Beschädigungen und Ablegereife

• Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation

• Festlegen geeigneter Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

• Wiederkehrende Prüfungen im betrieblichen Alltag

• Praxisnahe Beispiele und Fallstudien zur Prüfung und Bewertung von PSAgA

Abschluss und Dokumentation

Teilnahmebescheinigung

• Nachweis der Qualifikation als befähigte Person für die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Ihr Vorteil

Mit dem Onlineseminar Befähigte Person für PSAgA erwerben Sie praxisnahe Fachkenntnisse zur sicheren Prüfung und Beurteilung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie lernen, Schäden frühzeitig zu erkennen, Risiken fachgerecht zu bewerten und die Einsatzbereitschaft der PSAgA zuverlässig sicherzustellen – flexibel, ortsunabhängig und praxisnah.

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