Befähigte Person für PSAgA werden – praxisnahe Schulung für Unternehmen, Bau, Industrie, Handwerk und Instandhaltung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe vor schweren Unfällen. Damit die Schutzausrüstung jederzeit sicher verwendet werden kann, muss sie regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Beschädigungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen und stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Die Schulung Befähigte Person für PSAgA vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse zur fachgerechten Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198 sowie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203. Teilnehmende lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen, Prüfkriterien anzuwenden und geeignete Maßnahmen für einen sicheren Einsatz der PSAgA abzuleiten.
Unsere Präsenzschulung unterstützt Unternehmen dabei, Prüfpflichten zuverlässig umzusetzen, persönliche Schutzausrüstung sicher einzusetzen und Unfallrisiken bei Arbeiten mit Absturzgefahr nachhaltig zu reduzieren.
✔ Sachkunde zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
✔ Praxisnahe Schulung für befähigte Personen
✔ Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme
Für wen ist die Schulung Befähigte Person für PSAgA geeignet?
Die Schulung richtet sich an:
Mitarbeitende, die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz prüfen sollen
• Beschäftigte aus Bau, Industrie, Handwerk, Montage und Instandhaltung
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte
• Verantwortliche Führungskräfte
• Unternehmen, die eine befähigte Person zur Prüfung von PSAgA qualifizieren möchten
Ziel der Qualifikation
Ziel der Schulung Befähigte Person für PSAgA ist es, Teilnehmende zur fachgerechten Prüfung und Beurteilung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz zu befähigen. Sie lernen, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen, den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung zu bewerten und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Inhalte der Schulung Befähigte Person für PSAgA
• Rechtliche Grundlagen und geltende Vorschriften
• Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203 und DGUV Regel 112-198
• Anforderungen an befähigte Personen
• Aufgaben und Verantwortung bei der Prüfung von PSAgA
• Aufbau und Bestandteile persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
• Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte
• Typische Schäden, Mängel und Verschleißerscheinungen
• Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA
• Beurteilung von Beschädigungen und Ablegereife
• Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation
• Festlegen geeigneter Maßnahmen bei festgestellten Mängeln
• Wiederkehrende Prüfungen im betrieblichen Alltag
• Praxisnahe Beispiele zur Mängelerkennung und Bewertung
Abschluss und Dokumentation
Teilnahmebescheinigung
• Nachweis der Qualifikation als befähigte Person für die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Ihr Vorteil
Mit der Schulung Befähigte Person für PSAgA erwerben Sie praxisnahe Fachkenntnisse zur sicheren Prüfung und Beurteilung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie lernen, Schäden frühzeitig zu erkennen, Risiken fachgerecht zu bewerten und die Einsatzbereitschaft der PSAgA zuverlässig sicherzustellen.





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